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   VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85   

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https://dejure.org/1988,7289
VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85 (https://dejure.org/1988,7289)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.09.1988 - 20 A 280.85 (https://dejure.org/1988,7289)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. September 1988 - 20 A 280.85 (https://dejure.org/1988,7289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids und Verpflichtung zur Anerkennung des Asylantrags in erster Instanz; Erfolgreiche Berufung durch den Bundesbeauftragten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

    Gegen die Wirksamkeit dieser sog. Generalbeteiligungserklärung bestehen entgegen in Rechtsprechung und Literatur geäußerter Einwände (vgl. VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 - InfAuslR 1988, 342; HessVGH, Beschluß vom 12. Juni 1995 - 12 UZ 1178/95 - Gau, DÖV 1995, 325; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., AsylVfG § 6 Rn. 12) keine durchgreifenden Bedenken.

    Die Wirksamkeit einer Generalbeteiligungserklärung des Bundesbeauftragten läßt sich nicht mit dem Hinweis in Zweifel ziehen, es handle sich dabei um eine Umgehung des § 6 Abs. 2 AsylVfG (vgl. aber VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - aaO. - HessVGH, Beschluß vom 12. Juni 1995 - aaO. -).

  • VGH Hessen, 12.06.1995 - 12 UZ 1178/95

    Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - Beteiligung erstmals im Rahmen des

    Denn in der Tat kann es nicht zulässig sein, im Vorfeld eines noch nicht anhängigen Verfahrens die Beteiligung schon vorab zu erklären, da auf diese Weise die vom Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 AsylVfG (früher § 5 Abs. 2 AsylVfG 1982 bzw. § 35 Abs. 2 AuslG 1965) allein vorgesehene Beteiligungsbefugnis schon in eine in jedem Verfahren konkret bestehende Beteiligung als solche umgewandelt würde (vgl. hierzu auch VG Berlin, 13.09.1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, 342; Gau, a.a.O.).

    Dann wird allerdings ihm gegenüber das Urteil auch nicht formell rechtskräftig, so daß dessen materielle Bindungswirkung nach § 121 VwGO jedenfalls der Zulässigkeit einer erneuten Klage - möglicherweise allerdings der Begründetheit (vgl. insoweit VG Berlin, 13.09.1988, a.a.O.) - nicht entgegensteht.

  • VG Schleswig, 22.04.2002 - 14 A 21/02

    Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, Beteiligung, Beteiligungsbefugnis,

    Die Beteiligung des Klägers ist demgegenüber nur fakultativ: Nach § 6 Abs. 2 S. 1 AsylVfG kann er sich an den Asylverfahren vor dem Bundesamt (und an Klageverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit) beteiligen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 13.09.1988 - 20 A 280/85 -, InfAuslR 1988, 342 f; BVerwG, Urteil vom 27.06.1995 - 9 C 7/95 - BVerwGE 99, 38 - nach Juris; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. § 6 Rd. 6).
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